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Ihr Vorteil - Winterdienst mit SicherheitJeder Grundeigentümer ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO und der zuständigen Gemeindeverordnung verpflichtet, im Winter Schnee zu räumen und die Flächen bei Bedarf zu streuen. Dadurch werden Gehwege und Straßen gefahrlos begeh- und befahrbar gemacht. Dies gilt auch für alle Angrenzer von Gehsteigen oder Straßen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, erhöht sich das Unfallrisiko etwa durch Rutschgefahr. Im Ernstfall sieht sich der Grundeigentümer mit hohen Kosten sowie Sach- und Personenschäden konfrontiert. Mit unserer leistungsfähigen Spezialtechnik unserer Maschinen garantieren wir Ihnen eine zuverlässige, termin- und fachgerechte Räumung sowie Streuung. Wir richten uns dabei nach dem Wetter und Ihren Vorstellungen.
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© Copyright 2011 by DM-Dienste, Letzte Änderung: 04.01.2011 | ||